
Sponsoring-Leitlinien: Für ein lebenswertes Karlsruhe
Als regionales Unternehmen liegt uns eine attraktive und lebenswerte Stadt am Herzen. Aus diesem Grund sind wir seit vielen Jahren als Sponsor aktiv, immer unter dem Aspekt der Verantwortung und Verbundenheit zu Karlsruhe. Als Wirtschaftsunternehmen sind wir aber auch dazu verpflichtet, mit den uns anvertrauten Mitteln verantwortungsbewusst umzugehen. Mit unseren Sponsoring-Leitlinien wollen wir diesem Anspruch gerecht werden.
Was und wen unterstützen die Stadtwerke Karlsruhe?
- Vereine, Institutionen oder Organisationen, die Energiekunden der Stadtwerke Karlsruhe sind.
- Projekte mit einem lokalen Bezug, die im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Karlsruhe stattfinden.
- Projekte, die sich mit dem Thema Energie und den Stadtwerken Karlsruhe verbinden lassen.
- Projekte, die vielen Karlsruher Bürgern bzw. Stadtwerke-Kunden zu Gute kommen, nicht nur einer Minderheit.
- das Projekt steht im Einklang mit der Unternehmensphilosophie der Stadtwerke Karlsruhe.
-
Branchenexklusivität
Sponsoring-Ablauf
Den Stadtwerke Karlsruhe steht nur ein begrenztes Budget für Sponsoring-Aktivitäten zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, können keine weiteren Projekte gefördert werden.
Alle eingehenden Anfragen werden von einem Gremium sorgfältig geprüft. Über die Entscheidung werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anfragen ausschließlich auf Basis der ausgefüllten Sponsoring-Anfrage entscheiden.
Um eine rechtzeitige Umsetzung gewährleisten zu können, bitte wir Sie, uns Ihre Anfrage mit einem entsprechend zeitlichem Vorlauf zu zusenden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass...
- keine Übernahme von Kosten zur Strom- und Wasserversorgung möglich ist
- keine Unterstützung von Aktivitäten, welche sittliche, religiöse, politische und ethische Gefühle oder Gruppen verletzen oder in jeglicher Form als gefährlich einzustufen sind, möglich ist
- keine Geldspenden getätigt werden.
Grundsätzliches
- Grundsätzlich bestehen
unsere Sponsorings auf dem Prinzip der Leistung und einer entsprechenden
Gegenleistung.
- Sponsorings werden in den meisten Fällen nur für ein Jahr
zugesagt.
- Aus wiederholten Zusagen entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine automatische Weiterführung des Sponsorings.