Der Stadtwerke Karlsruhe Volkslauf

Der Volkslauf der Stadtwerke Karlsruhe, der jährlich im Sommer stattfindet, gehört inzwischen zum festen Bestandteil im Sportkalender von Karlsruhe.

Volkslauf 2025

Wann?

Donnerstag, September 2025

Startschuss: 17:30 Uhr

Wo?

Der Start- und Zielbereich befindet sich auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Karlsruhe (Zugang über Pfannkuchstraße 1)

Welche Wertungskategorien gibt es?

Wertungsklassen

  • 5 km Laufstrecke (Damen/Herren)
  • 10 km Laufstrecke (Damen/Herren)
  • 5 km Walking (Damen/Herren)

Sonderwertungsklassen

  • Jüngster Teilnehmer
  • Jüngste Teilnehmerin
  • Ältester Teilnehmer
  • Älteste Teilnehmerin

Laufevent entlang der Alb

Logo Volkslauf Stadtwerke Karlsruhe

Der Volkslauf in Karlsruhe ist eine beliebte Laufveranstaltung, die von den Stadtwerken Karlsruhe ausgerichtet wird. Seit 1984 ist dieser Laufevent eine feste Größe im Veranstaltungskalender. Die Streckenlängen betragen 5 und 10 Kilometer und führen größtenteils entlang der malerischen Alb. Auch Walker sind herzlich eingeladen, an der 5-Kilometer-Distanz teilzunehmen.

Die Sportlerinnen und Sportler werden mit Hilfe von Transpondern an der Startnummer zeitgenau erfasst. Vor dem Start wird ein gezieltes Aufwärmprogramm angeboten, um optimal vorbereitet zu sein. Die familiäre Atmosphäre und der Spaß stehen beim Volkslauf in Karlsruhe im Vordergrund.

Auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Karlsruhe in der Pfannkuchstraße 1 erfolgt der Startschuss für alle Teilnehmer. Auf der 10 km-Strecke werden die Läuferinnen und Läufer mit erfrischendem Wasser versorgt, um ihren Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Zusätzlich gibt es musikalische Unterhaltung, um für eine motivierende Atmosphäre zu sorgen.

Wir freuen uns auf das Zusammenkommen von Läuferinnen und Läufern aller Altersklassen, die gemeinsame sportliche Herausforderung und ein erfolgreiches Event mit positiven Erlebnissen.

Ein grüner Volkslauf in Karlsruhe

Der Volkslauf wird im gewohnten Umfang, mit den bisherigen Strecken (10 km, 5 km und 5 km Walker) und einer max. möglichen Teilnehmerzahl von 1.000 Läufer*innen umgesetzt. Hierbei fokussieren wir uns vorwiegend auf die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz:

Icon Mobility Volkslauf
Mobility
  • Einsatz von E-Fahrzeugen am gesamten Event
  • Startnummern* berechtigen zur kostenfreien An- und Abreise mit den ÖPNV

*Die Fahrkarte=Veranstaltungsticket liegt dem Lauferpaket bei der Ausgabe der Startnummer bei und ist bei Anreise mit dem ÖPNV mitzuführen. Dieses Veranstaltungsticket gilt am angegebenen Veranstaltungstag als Fahrkarte für eine Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort im Stadtgebiet Karlsruhe (Wabe 100) in allen Bussen und Bahnen.

Icon Food Volkslauf
Food
  • Verzicht auf Plastik & Einweg
  • Kostenfreier Ausschank von klimaneutralem Karlsruher Trinkwasser
  • Wir setzen bei der Verpflegung auf Bio-Produkte
Icon Energy Volkslauf
Energy
  • Der Volkslauf wird komplett mit 100 % Ökostrom versorgt
  • Berücksichtigung der korrekten Abfallentsorgung bzw. Sortierung auf der Strecke und auf dem Gelände
Icon Grow Volkslauf
Run and Grow
  • Pro Teilnehmenden des Volkslauf werden wir einen Baum pflanzen
  • Ein Großteil der Einnahmen aus Verkauf und Startgebühr fließen in soziale Projekte

Laufstrecke

5 km
10 km
5 km
Laufstrecke Volkslauf 5 km

Start der 5-Kilometer-Strecke, die größtenteils entlang der Alb verläuft, ist das Betriebsgelände der Stadtwerke in der Pfannkuchstraße 1. Auch Walker können über die Fünf-Kilometer-Distanz teilnehmen. Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe kleiner Transponder, die an der Startnummer befestigt sind.

Vor dem Start wird den Läufer*innen ein gezieltes Aufwärmprogramm durch unseren #moments-Partner Pfitzenmeier Unternehmensgruppe angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es auf der 5-Kilometer-Strecke keinen Wasser- oder Verpflegungsstand gibt.

10 km
Laufstrecke Volkslauf 10 km

Start der 10-Kilometer-Strecke, die größtenteils entlang der Alb verläuft und zum Teil bis nach Knielingen hinein führt, ist das Betriebsgelände der Stadtwerke in der Pfannkuchstraße 1. Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe kleiner Transponder, die an der Startnummer befestigt sind.

Vor dem Start wird den Läufer*innen ein gezieltes Aufwärmprogramm durch unseren #moments-Partner Pfitzenmeier Unternehmensgruppe angeboten.

Auf der 10 km Strecke werden die Läufer*innen mit erfrischendem Wasser durch unseren Wasserstand (ca. 6 km) versorgt, um ihren Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Ebenso sorgt ein DJ auf der Laufstrecke für beste Stimmung und gute Laune aller Läufer*innen.

Ergebnisse 2024

Impressionen

Volkslauf 2024



Volkslauf 2023

Volkslauf 2019

Volkslauf 2018

Volkslauf 2017

FAQs

Wann findet der Volkslauf statt?

Der 38. Volkslauf der Stadtwerke Karlsruhe findet am 26. September 2024 statt. Startschuss ist um 17.30 Uhr auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke in der Pfannkuchstraße 1. Ab 16.45 Uhr beginnt das offizielle Aufwärmprogramm.

Ab wann kann man sich anmelden?

Anmelden kann man sich ab sofort. Anmeldeschluss: 16.09.2024 oder wenn maximale Teilnehmerzahl (1.000 Läufer*innen) erreicht ist

Kann ich mich vor Ort noch anmelden?

Nein leider nicht. Um- oder Nachmeldungen sind ebenso nicht mehr möglich.

Wie hoch ist die Anmeldegebühr?

Anmeldegebühr liegt bei 7 € (5 km und 5 km Walking) und 10 € (10 km). Es ist keine Barbezahlung der Anmeldegebühr möglich – Bezahlmethoden:
  • PayPal
  • SEPA-Lastschrift
  • Kreditkarte

Wie verläuft die Strecke?

Start der 5- und 10-Kilometer-Strecke ist um 17.30 Uhr, die größtenteils entlang der Alb verlaufen, ist das Betriebsgelände der Stadtwerke in der Pfannkuchstraße 1. Auch Walker können über die Fünf-Kilometer-Distanz teilnehmen. Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe kleiner Transponder, die an der Startnummer befestigt sind.

Was bedeutet „grünen Volkslauf“?

Der Volkslauf wird im gewohnten Umfang, mit den bisherigen Strecken (10 km, 5 km und 5 km Walker) und einer Teilnehmerzahl von max. 1.000 Läufer*innen umgesetzt. Neu ist hierbei die deutliche Fokussierung auf die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz. So pflanzen wir für jede*n Teilnehmer*in einen Baum und spenden einen Großteil der Einnahmen für Projekte des Karlsruher Kindertisch e.V. und pro Liberis. Des Weiteren setzen wir E-Fahrzeuge ein, verzichten auf Plastik- und Einweggeschirr, setzen auf Bio-Produkte bei der Verpflegung oder verbinden die Startnummern am Veranstaltungstag mit einer Fahrkarte für den ÖPNV.

Wann ist der Startschuss?

Start der 5- und 10-Kilometer-Strecke ist um 17.30 Uhr, die größtenteils entlang der Alb verlaufen. Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe kleiner Transponder, die an der Startnummer befestigt sind.

Ich kann leider doch nicht teilnehmen. Kann ich stornieren?

Nach Ihrer Anmeldung zum Volkslauf der Stadtwerke Karlsruhe haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühren.
Mit Ihrer Anmeldegebühr werden Projekte des Karlsruher Kindertisch e.V. und pro Liberis unterstützt. Außerdem pflanzen wir pro Anmeldung einen Baum im Karlsruher Stadtwald.

Wie erhalte ich meine Unterlagen?

Die Ausgabe der Startnummer findet an folgenden Tagen in der Daxlander Straße (Hauptgebäude) statt:

  • Donnerstag, 19.09. – 17.00 - 20.00 Uhr
  • Montag, 23.9. – 17.00 - 20.00 Uhr


Für einen reibungslosen und zügigen Ablauf am Volkslauf bitten wir Sie die Startunterlagen an den genannten Tagen abzuholen.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, diese Termine wahrzunehmen, lassen Sie uns bitte eine Nachricht zukommen. Ebenso bitten wir um eine kurze Mail, sollten Sie die Startnummern nicht persönlich abholen können.
Die Startnummern können am Tag des Volkslaufs nur in einem kurzen Zeitraum ausgegeben werden.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig unter volkslauf@stadtwerke-karlsruhe.de

Wie kann man am besten anreisen?

Die Startnummer bzw. die Anmeldebestätigung in Verbindung mit einem Personalausweis gilt am Veranstaltungstag als Fahrkarte für eine Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort im Stadtgebiet Karlsruhe (Wabe 100) des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV). Auch im Hinblick auf die Neuausrichtung als grünen Volkslauf, würden wir uns natürlich über eine Anreise mit dem ÖPNV sehr freuen.

Wo kann ich parken?

Das Parkhaus und der Parkplatz der Stadtwerke Karlsruhe werden an diesem Tag für die Läufer*innen geöffnet. Ebenso stehen Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung.

Kann ich meine Wertsachen vor Ort einschließen?

Ja natürlich. Vor Ort können Sie kostenfrei Ihre Wertsachen abgeben und nach dem Lauf wieder entgegen nehmen. Der Standort entnehmen Sie bitte dem Lageplan vor Ort.

Gibt es Preise zu gewinnen?

Die besten 3 Läufer*innen der jeweiligen Kategorie erhalten ein Präsent. Ebenso gibt es Sonderwertungsklassen.
Man verzichte aber aus Nachhaltigkeitsgründen auf Medaillen.

Gibt es Essen und Trinken vor Ort?

Im Runner´s Heaven bieten wir Ihnen eine vielfältige Auswahl an gesunden und leckeren Essen- und Getränkemöglichkeiten – vegetarische Angebote sind selbstverständlich auch dabei. Wir achten besonders auf Bio-Qualität und Regionalität. Aus unserer Cocktailbar bieten wir Ihnen leckere Cocktails an. Ein Teil der Einnahmen aus Verkauf und Startgebühr fließen komplett in Projekte des Karlsruher Kindertisch e.V. und pro liberis.

Wie erhalte ich weitere Informationen zum Volkslauf?

Alle Läufer*innen erhalten 7-10 Tage vor dem Volkslauf die wichtigsten Informationen nochmals per E-Mail zugesendet und bei der Ausgabe der Startnummern. Bitte beachten Sie hierfür Ihr E-Mail-Postfach und ggf. den Spam-Ordner.

Sollten Sie den postalischen Versand Ihrer Startnummer im Anmeldeprozess ausgewählt haben, erhalten Sie frühzeitig vor dem Volkslauf Ihre Startunterlagen.

An wen kann ich mich bei Fragen melden?

Bei Fragen oder Anmerkungen zum Volkslauf können Sie uns eine E-Mail an volkslauf@stadtwerke-karlsruhe.de senden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Teilnahmebedingungen zum Stadtwerke Karlsruhe Volkslauf

Veranstalter des Volkslaufs ist die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße 72, 76185 Karlsruhe.
Die Teilnahme ist ausschließlich gemäß den nachfolgenden Teilnahmebedingungen und der Ausschreibung möglich.

Teilnahmeberechtigt ist, wer sich angemeldet und die Startgebühr entrichtet hat.
Bei Minderjährigen muss zudem vor Beginn des Volkslaufs die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Volkslauf ist auf 1000 Teilnehmende beschränkt.
Entscheidend für die Teilnahmeberechtigung ist der zeitliche Eingang der Anmeldungen bis zum Erreichen der angegebenen Kapazitätsgrenze. Danach eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter teilnehmender Minderjähriger erklären, dass sie für die Teilnahme am Volkslauf ausreichend trainiert haben und körperlich gesund sind.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Volkslauf.
Es obliegt den Teilnehmenden bzw. den gesetzlichen Vertretern von minderjährigen Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, die Teilnehmenden bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.

Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen versichern die Richtigkeit aller von ihnen gemachten Angaben.

Die Teilnahme ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung besteht im Falle eines Nichtantritts gleich aus welchem Grund kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Bei Änderungen in der Durchführung oder der Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder eines sonstigen Umstands, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, besteht keine wie auch immer geartete Schadensersatzverpflichtung sowie kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Startgebühr.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf des Volkslaufs abzuändern, zeitlich/örtlich zu verlegen, abzubrechen oder ggf. abzusagen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Über derartige Änderungen werden die Teilnehmenden – soweit möglich – vorab per E-Mail benachrichtigt und auf der Website zum Volkslauf informiert.

Den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Erfüllungsgehilfen vor Ort ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Zuwiderhandlungen, die den Ablauf des Volkslaufs stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen. Weitere Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Der Veranstalter haftet, soweit es auf ein Verschulden ankommt für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter bei durch ihn verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise zu rechnen ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die Organe des Veranstalters sowie auf Angestellte, Erfüllungsgehilfen und Dritte wie z.B. Sponsoren, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung des Volkslaufs bedient.

Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter über zukünftige Laufevents der Stadtwerke Karlsruhe über den Kontaktkanal E-Mail informiert.

Der gesamte Volkslauf wird vom Veranstalter durch Foto- und Videoaufnahmen dokumentiert; die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen willigen ausdrücklich ein, dass sie entsprechend fotografiert und gefilmt werden dürfen und der Veranstalter das so erstellte Material kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen darf. Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen räumen dem Veranstalter dementsprechend das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht ein, das Foto- und Videomaterial an Medien weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen, insbesondere auf folgenden Kanälen:
Website der Stadtwerke Karlsruhe
Social-Media-Kanäle der Stadtwerke Karlsruhe (Facebook, Instagram, YouTube)
Newsletter
Pressemitteilungen
Printmedien der Stadtwerke Karlsruhe (Kunden- und Mitarbeitermagazin)
TV-Übertragungen
Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen sind damit einverstanden, dass die in ihrer Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung (z.B. Teilnehmer-, Ergebnislisten) genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Sie versichern die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung des Volkslaufs erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

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